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Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung

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Das vorliegende Buch behandelt umfassend die rechtlichen Fragestellungen des Basistarifs in der privaten Krankenversicherung. Dieser Tarif ist durch alle substitutiven Krankenversicherungsunternehmen anzubieten und beinhaltet einen Kontrahierungszwang, der jeder der PKV zugeordneten Person die Absicherung des Krankheitsrisikos ermöglichen soll. Nach eine grundlegenden Einführungen widmet sich das Buch zunächst den rechtlichen Rahmenbedingungen des Basistarifs, indem die einzelnen gesetzlichen Vorgaben wie etwa die Verpflichtung zum Angebot des Basistarifs und der Zugang zu diesem Tarif sowie der Leistungsumfang und dessen branchenweite Einheitlichkeit dargestellt werden. Der Leistungsumfang muss vergleichbar zu den Leistungen der GKV ausgestaltet sein und wird durch den PKV-Verband als Beliehenem festgelegt. Auch der Beitrag im Basistarif unterliegt rechtlichen Begrenzungen und kann nicht nur begrenzt das individuelle Risiko des Versicherungsnehmers widerspiegeln. Das erfordert einen Ausgleichsmechanismus, um die möglichweise entstehenden Belastungen der Versicherungsunternehmen auszugleichen. Hierzu sieht der Gesetzgeber ein Risikoausgleichssystem vor. Sowohl die Beitragskalkulation als auch das Risikoausgleichssystem werden eingehend beleuchtet wird. Sodann wendet sich das Buch dem eigentlichen Versicherungsverhältnis zu und untersucht die Besonderheiten, welche sich im Basistarif ergeben. Neben dem Abschluss des Vertrages wird insbesondere auf die Beendigungsmöglichkeiten und den Tarifwechsel eingegangen. Anhand der nunmehr gelegten Grundlagen wendet sich die Arbeit im Folgenden einer verfassungs- und unionsrechtlichen Betrachtung zu. Nach einer umfassenden Aufbereitung der Rechtsprechung des BVerfG zum Basistarif wird dezidiert Stellung bezogen und untersucht, inwieweit die PKV zur Bereitstellung von Krankenversicherungsschutz verpflichtet werden kann. Zugleich wird die Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der Normaltarifversicherten in die Finanzierung des Basistarifs betrachtet. Soweit ersichtlich, wird zudem erstmals ausführlich die unionsrechtliche Dimension des Basistarifs untersucht und die hierzu insbesondere in der Literatur vorgebrachten Kritikpunkte analysiert. Dabei wird zunächst untersucht, inwieweit die Ausgestaltung des Basistarifs mit unionsrechtlichen Vorgaben, etwa hinsichtlich der grundsätzlich erforderlichen Kalkulation auf versicherungsmathematischer Grundlage, widerspricht. Darüber hinaus wird etwa auf die Frage eingegangen, inwieweit ausländische EU/EWR-Versicherer zum Angebot des Basistarifs verpflichtet werden können und ob hierdurch eine gegebenenfalls unzulässige Finanzaufsicht über diese Unternehmen eintritt.

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2018

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