Strafprozessuale Verwendungsverbote
Autori
Viac o knihe
In der Strafprozessordnung finden sich zunehmend Normen, die eine Verwendung von personenbezogenen Daten und anderer Informationen reglementieren. Wird deren Verwendung ausgeschlossen, ist der Wirkungskreis der Verwendungsverbote eröffnet. Nicht selten ist in der Strafrechtswissenschaft, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung die Tendenz zu erkennen, Verwendungsverbote als Synonym für die strafprozessualen Beweisverwertungsverbote zu gebrauchen und die Verbote sachlich einander äquivalent zu behandeln. Strafprozessuale Beweisverbote begrenzen den Amtsermittlungsgrundsatz im Strafverfahren zugunsten höherrangiger Rechte, indem sie die Erhebung und/oder die Verwertung von bestimmten Beweisen ausschließen. Sollte die differenzierende Wortwahl des Gesetzes zwischen den Verwendungsverboten einerseits und den klassischen Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverboten andererseits mit dem Ziel einer inhaltlichen Abgrenzung bewusst gewählt worden sein, steht zur Diskussion, in welcher Weise und in welchem Umfang sich die Verbote voneinander unterscheiden. Von Bedeutung ist dabei ferner, in welchem Verhältnis sie zueinander stehen und wie mit möglichen Überschneidungen dieser Kodifizierungen in der Rechtspraxis umzugehen ist. Schließlich führen entsprechende Unklarheiten hinsichtlich der Verbotsmaterien vor allem zu Praktikabilitätsproblemen. Denn es erschwert den Strafverfolgungsorganen, die Grenzen ihres Handelns zu erkennen. Es erfolgt eine eingehende Untersuchung, ob die Verwendungsverbote eine eigene Kategorie im System der Beweisverbote bilden, ob es sich begrifflich nur um ein Synonym für die Beweisverwertungsverbote handelt oder ob diese als von den Beweisverboten unabhängige Verbotsmaterie zu begreifen sind.