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Der dreiseitige städtebauliche Vertrag zwischen Gemeinde, Eigentümer bzw. Investor und Land am Beispiel der Konversion in Rheinland-Pfalz

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Der dreiseitige städtebauliche Vertrag zwischen Investor, Gemeinde und Landesregierung ist ein hervorragendes Instrument, um Großvorhaben zu planen, Baurecht anhand des Nutzungskonzeptes eines Investors zu schaffen und die Finanzierung unter Ausschöpfung aller in Betracht kommender Förderprogramme sicherzustellen. Bisher ist in der Literatur nur der zweiseitige städtebauliche Vertrag erörtert worden. Wird aber die Landesregierung zusätzlicher Vertragspartner, eröffnet sich eine Reihe weiterer Chancen für Gemeinde und Investor: Das Land kann die bei Großvorhaben typische Überforderung der Gemeinde in administrativer und finanzieller Hinsicht abfedern. Weiterhin kann es bereits während der Vertragsverhandlungen aus der Vielzahl der Förderprogramme von EU, Bund, Land und Förderbank die für das Nutzungskonzept passenden einbringen und ggf. den Vertrag entsprechend gestalten. Dies ist weitaus effektiver als die sonst übliche Beschränkung des Landes auf ein nachgelagertes Förderantragsverfahren. Der Investor kann von dem Fachwissen der zuständigen Referate in den Ministerien des Landes ebenso profitieren wie von dem Marketingeffekt der Öffentlichkeitsarbeit der Politiker. Vor allem entsteht für die mindestens zehnjährige Vertragslaufzeit eine für Großvorhaben erforderliche Planungsklarheit und -sicherheit über die Dauer einer Legislaturperiode hinaus. Der dreiseitige städtebauliche Vertrag eignet sich optimal für eine erfolgreiche Public Private Partnership. Der Verfasser hat die Zulässigkeit des dreiseitigen städtebaulichen Vertrages untersucht anhand der Kodifizierungshistorie und des rechtlichen Rahmens von BauGB und VwVfG. Er hat zudem die Thematik einer vergaberechtlichen Ausschreibungspflicht unter Berücksichtigung eines verknüpften Grundstückskaufvertrages, der Rechtsprechung (Ahlhorn-Linie und EUGH)sowie der Novellierungen des GWB und der EU-Richtlinien geprüft. Er hat die erfolgreiche Anwendung des dreiseitigen städtebaulichen Vertrages bei Großvorhaben der Konversion in Rheinland-Pfalz an Fällen – z. B. die ehemaligen NATO-Flugplätze Bitburg, Hahn und Zweibrücken – dargestellt. Dabei hat er Umfang und Bedeutung des Truppenabbaus, die Maßnahmen des Landes, die Interessenlage des Bundes und die komplexe Altlastenproblematik behandelt.

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