Grundrechtliche Schranken bei der staatlichen Förderungsgewährung
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Aus den heutigen gesellschaftlichen und sozialen Gegebenheiten ergibt sich vielfach die Schwierigkeit, dass vom Grundgesetz zwar bestimmte Freiheiten rechtlich gewährleistet werden, aber nicht real genutzt werden können. Der Einzelne ist in der tatsächlichen Ausübung der Grundrechte oftmals auf finanzielle und sachliche Unterstützung durch den Staat angewiesen. Durch entsprechende Unterstützungsleistungen wird dem Staat gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, auf die Grundrechtsausübung Einfluss zu nehmen. Es muss aber verhindert werden, dass der Staat mithilfe der Subventionsleistung derart Einfluss nimmt, dass er die Grundrechtsausübung in eine von ihm gewünschte Richtung lenkt, denn anderenfalls entwickelt sich die Grundrechtsförderung zur Grundrechtsverkürzung. Es stellt sich demnach die Frage, welchen Beschränkungen der Staat hierbei unterliegt. Die Verfasserin beleuchtet diese Frage anhand von vier Grundrechten: Dem Grundrecht auf Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 GG), der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG) und der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 A. t. 2 GG). Hierbei werden die grundrechtsspezifischen Voraussetzungen und Grenzen der staatlichen Förderungsgewährung untersucht.
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Grundrechtliche Schranken bei der staatlichen Förderungsgewährung, Franziska Strich
- Jazyk
- Rok vydania
- 2016
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2021 2022 2023
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- Titul
- Grundrechtliche Schranken bei der staatlichen Förderungsgewährung
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Franziska Strich
- Vydavateľ
- Verlag Dr. Kovač
- Rok vydania
- 2016
- ISBN10
- 3830091834
- ISBN13
- 9783830091837
- Séria
- Schriftenreihe Studien zur Rechtswissenschaft
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Aus den heutigen gesellschaftlichen und sozialen Gegebenheiten ergibt sich vielfach die Schwierigkeit, dass vom Grundgesetz zwar bestimmte Freiheiten rechtlich gewährleistet werden, aber nicht real genutzt werden können. Der Einzelne ist in der tatsächlichen Ausübung der Grundrechte oftmals auf finanzielle und sachliche Unterstützung durch den Staat angewiesen. Durch entsprechende Unterstützungsleistungen wird dem Staat gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, auf die Grundrechtsausübung Einfluss zu nehmen. Es muss aber verhindert werden, dass der Staat mithilfe der Subventionsleistung derart Einfluss nimmt, dass er die Grundrechtsausübung in eine von ihm gewünschte Richtung lenkt, denn anderenfalls entwickelt sich die Grundrechtsförderung zur Grundrechtsverkürzung. Es stellt sich demnach die Frage, welchen Beschränkungen der Staat hierbei unterliegt. Die Verfasserin beleuchtet diese Frage anhand von vier Grundrechten: Dem Grundrecht auf Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 Satz 1 Alt. 1 GG), der Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG) und der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 A. t. 2 GG). Hierbei werden die grundrechtsspezifischen Voraussetzungen und Grenzen der staatlichen Förderungsgewährung untersucht.