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In der Konzernfinanzierung ist es gängige Praxis, dass Tochtergesellschaften zur Absicherung des Kreditgebers der Muttergesellschaft Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen. Dabei ist die Gewährung sog. Upstream-Kreditsicherheiten für das Tochter-Geschäftsführungsorgan kein risikoloses Unterfangen. Nimmt man den GmbH-Konzern in den Blick, so erweist sich für den Tochter-Geschäftsführer die Gewährung von Upstream-Sicherheiten insbesondere angesichts der Haftungstatbestände des § 43 Abs. 3 GmbHG und § 64 S. 3 GmbHG als problematisch, wobei in den Details noch einige Fragen ungeklärt sind. Die Autorin nimmt sich dieser Rechtsunsicherheit an und klärt insbesondere, welche Maßnahmen der Geschäftsführer im Einzelnen zu ergreifen hat, um einen normgemäßen Umgang mit einer Upstream-Sicherheit zu gewährleisten. Im Sinne eines übergreifenden Fazits wird herausgearbeitet, dass dem Tochter-Geschäftsführer haftungstechnisch auch der Faktor der zweifelhaften Rechtslage zugutegehalten werden muss.
Nákup knihy
Upstream-Kreditsicherheiten, Christina Victoria Möller
- Jazyk
- Rok vydania
- 2015
Doručenie
Platobné metódy
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- Titul
- Upstream-Kreditsicherheiten
- Jazyk
- nemecky
- Vydavateľ
- Duncker & Humblot
- Vydavateľ
- 2015
- ISBN10
- 3428147324
- ISBN13
- 9783428147328
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- In der Konzernfinanzierung ist es gängige Praxis, dass Tochtergesellschaften zur Absicherung des Kreditgebers der Muttergesellschaft Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen. Dabei ist die Gewährung sog. Upstream-Kreditsicherheiten für das Tochter-Geschäftsführungsorgan kein risikoloses Unterfangen. Nimmt man den GmbH-Konzern in den Blick, so erweist sich für den Tochter-Geschäftsführer die Gewährung von Upstream-Sicherheiten insbesondere angesichts der Haftungstatbestände des § 43 Abs. 3 GmbHG und § 64 S. 3 GmbHG als problematisch, wobei in den Details noch einige Fragen ungeklärt sind. Die Autorin nimmt sich dieser Rechtsunsicherheit an und klärt insbesondere, welche Maßnahmen der Geschäftsführer im Einzelnen zu ergreifen hat, um einen normgemäßen Umgang mit einer Upstream-Sicherheit zu gewährleisten. Im Sinne eines übergreifenden Fazits wird herausgearbeitet, dass dem Tochter-Geschäftsführer haftungstechnisch auch der Faktor der zweifelhaften Rechtslage zugutegehalten werden muss.