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Das Spannungsfeld von Überentschädigungsverbot und Kongruenzgrundsatz

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Die Koordination von Haftpflicht- und Sozialversicherungsleistungen erfolgt mittels Subrogation. Der Sozialversicherer tritt im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses im Umfang der gesetzlichen Leistungen in die Schadenersatzansprüche der geschädigten Person ein. Zur Verhinderung einer Über- oder Unterentschädigung derselben findet eine Subrogation aber nur statt, soweit Sozialversicherungsleistungen und Schadenersatzansprüche personell, ereignisbezogen, zeitlich und sachlich kongruent sind. Der Kongruenzgrundsatz ist damit das eigentliche Steuerungsmittel zur Verwirklichung eines gerechten Schadenausgleichs. Unterschiedliche Interpretationen des Kongruenzgrundsatzes beeinflussen die Allokation der Schadenausgleichsleistungen wesentlich. Resultiert als Folge eines bestimmten Kongruenzverständnisses bei der geschädigten Person eine Überentschädigung, steht dies in direktem Widerspruch zum haftpflichtrechtlichen Überentschädigungsverbot. Diesem Spannungsfeld bzw. einigen in diesem Zusammenhang für die Schadenerledigungspraxis besonders relevanten Problemfeldern widmet sich vorliegendes Buch.

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2015

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