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Aufwertungen in der Rechnungslegung und deren steuerlichen Folgen

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Seit dem 1. Januar 2013 ist das neue Rechnungslegungsrecht in Kraft. Betrachtet man im neuen Rechnungslegungsrecht die Möglichkeit von Aufwertungen, fällt auf, dass der handelsrechtliche Jahresabschluss immer noch vom Vorsichtsprinzip geprägt ist. Ein massgebender Einfluss für diese Entwicklung war das steuerrechtliche Massgeblichkeitsprinzip. Die vorliegende Dissertation befasst sich mit den unterschiedlichen Aufwertungen der verschiedenen Rechnungslegungswerke OR, Swiss GAAP FER und IFRS sowie ihren steuerlichen Folgen. Im ersten Teil werden die Aufwertungen dargestellt und miteinander verglichen. Im zweiten Teil werden die gewinnsteuerlichen Folgen behandelt. Ausgehend von der ursprünglichen Version von Art. 962 E-OR, nach dem es möglich gewesen wäre, einen handelsrechtlichen Abschluss nach Regelwerk vorzunehmen, werden nicht nur die steuerlichen Folgen eines handelsrechtlichen Abschlusses nach OR, sondern für eine Betrachtung de lege ferenda auch nach Swiss GAAP FER und IFRS behandelt.

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2015

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