Der Unrechtstatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) im Lichte des strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes
Autori
Viac o knihe
Stalking wird derzeit wieder vermehrt diskutiert. Der im Jahr 2007 eingeführte § 238 StGB genügt nach Ansicht einiger Stimmen aus Politik und Rechtswissenschaft nicht, um die mit der Schaffung der Norm verfolgten Ziele zu erreichen. Dem soll durch eine Verschärfung Rechnung getragen werden. Es wird die Umwandlung von einem Erfolgsdelikt in ein Eignungsdelikt gefordert. Vor diesem Hintergrund widmet sich der Autor dem Stalking in einem breiten Ansatz. Die Darstellung umfasst eine Beschreibung des Phänomens Stalking sowie die Erörterung verschiedener rechtlicher Abwehrmöglichkeiten gegen Stalker. Hier sind sowohl Vorschriften des Zivilrechts, wie etwa das 2002 in Kraft getretene Gewaltschutzgesetz, zu nennen, als auch Vorschriften des StGB. Nach einem Abriss über Entstehungsgeschichte und Legitimationsgrund zur Einführung des § 238 StGB folgt der erste Schwerpunkt der Untersuchung: die ausführliche dogmatische Analyse des Straftatbestandes. Hierzu gehört auch die Auseinandersetzung mit dem tatbestandlichen Erfolg einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Lebensgestaltung. Die Auslegung dieses Rechtsbegriffs durch die Gerichte verhinderte bislang einen effektiven Opferschutz. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Untersuchung, ob die Vorschrift, insbesondere der Auffangtatbestand in § 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB („andere vergleichbare Handlung“), den Anforderungen des Bestimmtheitsgrundsatzes genügt. Dies ist im Ergebnis und entgegen der derzeit überwiegenden Meinung zu bejahen. In einem letzten Kapitel geht der Verfasser auf die aktuelle Reformdebatte ein und spricht sich im Sinne der eingangs erläuterten Forderung für die Schaffung eines Eignungsdelikts gegen Stalking aus. Die Dogmatik der Gefährdungsdelikte wird ausführlich behandelt. Das abstrakte Gefährdungsdelikt ist grundsätzlich legitimierbar. Anschließend werden diese Ergebnisse auf den Tatbestand um die Debatte um den Tatbestand der Nachstellung übertragen. Die Umwandlung des § 238 StGB in ein Eignungsdelikt könnte den Opferschutz verbessern und wäre verfassungsrechtlich und strafrechtsdogmatisch zu rechtfertigen. Das Buch schließt mit einem konkreten Formulierungsvorschlag für die Novellierung der Norm.