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Diese zweite, aktualisierte und erweiterte Auflage greift Anregungen von Leserinnen und Lesern auf. Auch Problemstellungen und Fragestellungen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Betriebsratsseminaren finden in dieser Neuauflage ihren Niederschlag. Im Zentrum steht die Mitbestimmung nach § 87 BetrVG. Dieser Paragraf stellt im Betriebsverfassungsgesetz den Kernbereich des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrates dar. Kernbereich deshalb, weil diese Mitbestimmungsrechte in der Regel die Belegschaft als Kollektiv betreffen. Kernbereich aber auch deshalb, weil sie den Normalbetrieb eines Unternehmens betreffen. In allen Punkten, die im § 87 Abs. 1 BetrVG genannt werden, darf der Arbeitgeber nicht einseitig Entscheidungen treffen und Maßnahmen durchführen. Er muss mit dem Betriebsrat eine Einigung erzielen. Aus dem Inhalt: - Grundsätze der Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber - Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen - Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats - Informationsrechte – Informationspflichten - Grenzen der Mitbestimmung des Betriebsrats - Die Regelungsbereiche des § 87 BetrVG - Rechtliche Grundlagen für Betriebsvereinbarungen - Verhandlungsvorbereitung - Formale Anforderungen an eine Betriebsvereinbarung - Aufbau einer Betriebsvereinbarung - Rechtsstreit oder Regelungsstreit? - Die Einigungsstelle bei zwingender Mitbestimmung - Verletzung gesetzlicher Pflichten

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2015

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