Die vorläufige Deckung im Versicherungsrecht
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Viac o knihe
Ein Vertrag über vorläufige Deckung, häufig auch vorläufige Deckungszusage genannt, ist ein Versicherungsvertrag, der für die spezielle Situation geschlossen wird, dass ein Versicherungsnehmer schnell Versicherungsschutz benötigt und daher nicht abwarten will oder kann, bis der Versicherer seine endgültige Risikoprüfung abgeschlossen hat. Solche Situationen sind insbesondere bei Pflichthaftpflichtversicherungen, die ein Versicherungsnehmer nachweisen muss, bevor er eine bestimmte Tätigkeit aufnehmen darf, häufig. Bekanntestes Beispiel ist die vorläufige Deckung im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung, bei der der Vertrag über vorläufige Deckung regelmäßig Voraussetzung für die Zulassung des Kfz ist. Ein Vertrag über vorläufige Deckung ist ein selbstständiger Versicherungsvertrag, der aber nur so lange Gültigkeit haben soll, bis der endgültige Vertrag, der sog. Hauptvertrag, zustande gekommen ist oder dessen Zustandekommen endgültig gescheitert ist. Trotz der weiten Verbreitung fehlten bis zur VVG-Reform 2008 eigene Regelungen zur vorläufigen Deckung im VVG nahezu völlig. Viele Fragen, auch grundsätzlicher Art, waren umstritten. Dem wollte der Reformgesetzgeber abhelfen und hat daher in den §§ 49 bis 52 VVG nunmehr erstmals einige grundlegende Regelungen getroffen. Das Werk befasst sich mit der Rechtslage vor der VVG-Reform und analysiert die neuen Regelungen des Reformgesetzgebers kritisch. Im ersten Teil der Untersuchung wird zunächst das Grundsätzliche geklärt. Dabei wird u. a. dargestellt, was ein Vertrag über vorläufige Deckung überhaupt ist, welche Funktion er hat und wie verbreitet er tatsächlich ist. Zudem findet sich ein kurzer geschichtlicher Abriss über die Entwicklung der vorläufigen Deckung. Im zweiten Teil der Studie wird dann die Rechtslage bis zur VVG-Reform dargestellt und diese hierauf mit der gegenwärtigen Rechtslage verglichen. Im dritten Teil werden schließlich die gefundenen Lösungen kurz zusammengefasst und ein kurzer Ausblick auf die weitere Entwicklung gegeben.