Die strafbefreiende Selbstanzeige
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Viac o knihe
Das Rechtsinstitut der Selbstanzeige des § 371 AO ist bereits seit über hundert Jahren im deutschen Rechtswesen verankert. Sie schafft für den Täter die Möglichkeit durch die Berichtigung seiner Angaben und die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern innerhalb einer angemessenen Frist Straffreiheit zu erlangen. Der Ankauf von Steuerdaten durch die Finanzverwaltung, mit welchen Steuerstraftaten zulasten des deutschen Fiskus belegt werden konnten, führte in den letzten Jahren zu einer Flut von Selbstanzeigen. Dabei bezogen sich die Selbstanzeigen meist ausschließlich auf das durch die Medien bekannt gemachte Herkunftsland der Datenträger bzw. auf die bekannt gemachten Geldinstitute. Einhergehend damit, sowie zugespitzt durch zahlreiche Selbstanzeigen Prominenter, begann etwa ab dem Jahr 2009 eine intensive und kontroverse Diskussion über die Daseinsberechtigung der strafbefreienden Selbstanzeige. Die Verfasserin setzt sich intensiv mit den Verschärfungen der Selbstanzeigevorschrift durch das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung vom 28.04.2011 auseinander und plädiert im Ergebnis für das Beibehalten der strafbefreienden Norm.