Abfertigung neu
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Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) ist eine bedeutende Änderung im österreichischen Recht der letzten Jahre. Auf Grund der relativen Neuheit des Systems gibt es nur wenige Werke und fast keine Judikatur. Es muss jedoch klar ersichtlich sein, für wen das Regelwerk der Abfertigung neu anwendbar ist und welche Ausnahmen es vom Anwendungsbereich des BMSVG gibt. Nicht nur für ArbeitnehmerInnen, sondern auch für Unternehmen ist das Verständnis der Abfertigung neu von immenser Wichtigkeit. Einige Fragen hinsichtlich des Anwendungsbereiches sind noch nicht vollständig geklärt. In der Literatur gibt es in einigen Punkten Divergenzen, z. B. betreffend des diesem Gesetz zugrunde liegenden Arbeitnehmerbegriffes. Aber auch hinsichtlich des Übertrittes vom System der Abfertigung alt in Abfertigung neu bleiben wichtige Fragestellungen offen, die im Rahmen dieser Arbeit geklärt werden.