Philosophie der Menschenrechte von Martha C. Nussbaum
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Die amerikanische Philosophin Martha C. Nussbaum legt ihrem Begründungsversuch der Menschenrechte eine essentialistische Lehre des Menschen zugrunde. Mit ihrem Ansatz ist sie nicht nur um eine Garantie von Rechten, sondern um eine umfassende Befähigung der Bürger zu einem guten Leben bemüht. Nach Nussbaums Auffassung entspringen die Menschenrechte, in Gestalt von Ansprüchen an die öffentliche Ordnung, nicht rationalen Vertragsregelungen oder moralischen Verpflichtungen zwischen Staat und Bürgern. Vielmehr ergeben sie sich aus der Bedürftigkeit von Menschen, der in einer angemessenen politischen Rahmenordnung Rechnung getragen werden soll. „Ein sehr guter Überblick über Entwicklung und Beitrag der Theorie von Martha Nussbaum nicht nur für eine Politik der Menschenrechte, sondern auch für eine Politik der Entwicklung und politischen Gestaltung der Prozesse der Globalisierung.“ Prof. Dr. Dr. Matthias Lutz-Bachmann