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Bankrott und strafrechtliche Organhaftung

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Die (endgültige) Aufgabe der Interessentheorie durch den BGH führt den Bankrott (§ 283 StGB) zurück in den Fokus der Rechtwirklichkeit. Gleichwohl haben dessen rechtliche Grundlagen wie die Dogmatik strafrechtlicher Organ- und Vertreterverantwortung (§ 14 StGB und “faktische Geschäftsführung“) den aktuellen Stand der Strafrechtswissenschaft bisher kaum erreicht. Die vorliegende Untersuchung nimmt die Erörterung strafrechtlicher Verantwortung von Bankmitarbeitern im Rahmen der Kreditrückführung in der Krise des Bankkunden zum Anlass, dogmatische Probleme strafrechtlicher Organ- und Vertreterverantwortung sowie des Bankrotts näher zu beleuchten. Die Arbeit wurde im WS 2013/2014 von der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes als Dissertationsschrift angenommen und für die Drucklegung (soweit möglich) aktualisiert.

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2014, pevná

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