Funktionsverlagerungen zwischen nahe stehenden Personen im Sinne des § 1 AStG
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Viac o knihe
Infolge grenzüberschreitender Umstrukturierungsmaßnahmen können Gewinnverschiebungen in andere Staaten stattfinden und die Steuereinnahmen des ursprünglichen Staates vermindern. Da solche Maßnahmen vornehmlich konzernintern stattfinden, bedürfen diese Transaktionen aufgrund eines unterstellten mangelnden Interessengegensatzes zwischen den beteiligten Unternehmen aber einer besonderen steuerlichen Würdigung, um willkürliche Gewinnverschiebungen zu verhindern. Deshalb versucht nicht nur die Bundesrepublik Deutschland Verlagerungsvorgänge und, damit einhergehend, den Übergang von Vermögenswerten und Vorteilen in steuerrechtlichen Normen zu erfassen. Dennoch soll dieser staatliche Eingriff nur einen geringen bzw. keinen Einfluss auf eine unternehmerische Entscheidung haben. Eine dieser Normen ist die Regelung zur Besteuerung von Funktionsverlagerungen i. S. d. § 1 Abs. 3 Satz 9 AStG. Hierdurch werden die Übertragung und Verlagerung von unternehmerischen Funktionen auf ausländische nahe stehende Personen erfasst. Diese Regelung wird im theoretischen Teil der Arbeit eingehend betrachtet. Auf diesen Ausführungen und den hieraus gewonnenen Erkenntnissen aufbauend, wurde eine umfassende empirische Untersuchung durchgeführt. Ziel dieser Untersuchung war es, neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die praktischen Auswirkungen der Regelung zu erlangen.