"Gesetzesverletzung als Lauterkeitsrechtsverstoß“
Autori
Viac o knihe
Der sich über jahrzehntelang als gesichert geltende Bestand des deutschen Lauterkeitsrechts unterzieht sich unter dem Einfluss der zunehmenden globalisierenden Märkten einem grundlegenden Wandel. Auch die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken hat einen entscheidenden Anstoss zur Wandelung des deutschen Lauterkeitsrechts gegeben. Vor diesem Hintergrund hat sich die vorliegende Arbeit dem Thema verschrieben, die Auswirkungen der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken auf die deutsche Regelung des Rechtsbruchstatbestandes des § 4 Nr. 11 UWG zu überprüfen. Die Arbeit befasst sich zu Beginn mit dem Begriff des Rechtsbruchs und des Wettbewerbs. Es folgt eine Betrachtung der wirtschaftlichen Grundlagen, sowie ein rechtshistorischer Überblick über die Entwicklung des Rechtsbruchstatbestandes bis zur Reformierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbs im Jahr 2008. Es wird der Anwendungsbereich des § 4 Nr. 11 UWG in Anbetracht der formalengesetzestechnischen Einheit, aber materiellrechtlichen Aufspaltung des UWG nach der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken behandelt. Im Anschluss daran erden die einzelnen Tatbestandsmerkmale, sowie die Rechtsfolgen eines Gesetzesverstoßes im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG dargestellt. Im Ergebnis wird gezeigt, dass im Anwendungsbereich des verbraucherbezogenen Lauterkeitsrechts zwingend die Unlauterkeitstatbestände des Art. 5 Abs. 2 lit. a und b der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und damit zwingend ein Widerspruch zu den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht und in Bezug auf das jeweilige Produkt eine wesentliche Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Durchschnittsverbrauchers, für die Beurteilung der Unlauterkeit im Sinne von § 4 Nr. 11 UWG zu fordern ist. Den Abschluss bilden Ausführungen zu konkurrenzrechtlichen Fragen des § 4 Nr. 11 UWG zu anderen Unlauterkeitstatbeständen bzw. Normen aus anderen Rechtsgebieten, insbesondere dem Kartellrecht.