Das Verhandlungsverfahren zur Regelung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei Gründung einer Societas Europaea und bei Durchführung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
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Viac o knihe
Die Bedeutung der Rechtsform der SE sowie der Durchführung grenzüberschreitender Verschmelzungen nimmt jedenfalls in Deutschland als weitere Möglichkeit zur Umstrukturierung insbesondere von europaweit tätigen Konzernen zu. Ein nicht zu vernachlässigender Aspekt dieser auf europäischen Richtlinien basierenden Umstrukturierungsmöglichkeiten ist die Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Die Möglichkeit der Gestaltung der Mitbestimmung dürfte zudem vielfach eines der Motive für die Gründung einer SE oder die Durchführung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung sein. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und ihre unterschiedliche Regelung in den Mitgliedstaaten der EU wurden über Jahrzehnte im Rahmen der Bemühungen zur Verwirklichung des Binnenmarktes sowie der Niederlassungsfreiheit von Unternehmen streitig diskutiert. Der gefundene Kompromiss, die sogenannte Verhandlungslösung mit Auffangregelung, wurde sowohl in die SE-Richtlinie, als auch die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verschmelzung übernommen. Letztere verweist weitgehend auf die SE-Richtlinie, sieht jedoch einige Änderungen vor, die in der Praxis zu relevanten Unterschieden führen können. Das Werk enthält eine detaillierte vergleichende Darstellung der Verhandlungsverfahren bei Gründung einer SE und bei Durchführung einer grenzüberschreitenden Verschmelzung. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Unterschieden der Verhandlungsverfahren sowie deren Auswirkungen in der Praxis. Die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen einer Vereinbarung über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer werden ebenso dargestellt wie die Auswirkungen des Scheiterns von Verhandlungen. Abschließend enthält das Werk eine Bewertung des im Zusammenhang mit der Überprüfung der europäischen Rechtsakte durch die Kommission diskutierten Änderungsbedarfs sowie die Entwicklung von Vorschlägen für die Änderung der SE-Richtlinie sowie der Verschmelzungsrichtlinie.