Wiedergutmachung bei Menschenrechtsverletzungen
Autori
Viac o knihe
Österreich: Ein Opfer von Folter durch Polizeibeamte erhält jahrelang weder Entschuldigung noch Schadenersatz, die Täter versehen lange weiterhin Dienst bei der Polizei. Ein Beschwerdeführer wendet sich mit der Behauptung einer Menschenrechtsverletzung nach Genf und bekommt Recht – nationale Behörden lehnen finanziellen Ausgleich mit Hinweis auf die Unverbindlichkeit der internationalen Entscheidung ab. Die Rechte der Opfer von Menschenrechtsverletzungen rückten international zuletzt verstärkt in den Vordergrund – getragen von der Erkenntnis, dass die Wirksamkeit menschenrechtlicher Garantien maßgeblich davon abhängt, welche Konsequenzen deren Verletzung nach sich zieht: Rechte, deren Verletzung nicht mit durchsetzbaren Ansprüchen bewehrt ist, nützen dem Einzelnen kaum. In Österreich steht die EMRK im Verfassungsrang, viele UN-Menschenrechtsinstrumente sind ratifiziert – doch was kann ein Einzelner bei einer Verletzung der dort verbrieften Rechte erreichen, welche „Werkzeuge“ gibt ihm das nationale Recht an die Hand? Welche Möglichkeiten hat das Opfer einer international festgestellten Menschenrechtsverletzung, um innerstaatlich Abhilfe zu erhalten? Eine Untersuchung zur Umsetzung völkerrechtlicher Wiedergutmachungspflichten bei Menschenrechtsverletzungen in Österreich fehlte bislang – diese Lücke wird durch das vorliegende Werk geschlossen.