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Das chinesische und das deutsche Insolvenzverfahren im Vergleich

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Viac o knihe

Nach dem alten Insolvenzrecht wurde die Insolvenz für die Staatsbetriebe in der VR China als „politisches“ oder „administratives“ Problem behandelt und der Vorgang eigentlich als finanzielle Maßnahme angesehen. In den weniger als vierzig Jahren seit der Entstehung des Insolvenzrechts in der VR China bis heute hat sich das Land im wirtschaftlichen Bereich schnell entwickelt. Zwar hat der chinesische Gesetzgeber während des andauernden Gesetzgebungsverfahrens viel zur Verbesserung des Insolvenzrechts getan, aber aus der Praxis ergeben sich noch zahlreiche Fragen. So gibt es in der VR China z. B. kein Verbraucherinsolvenzverfahren, sodass bei der Überschuldung eines Verbrauchers die Forderungen der Gläubiger lediglich durch Vollstreckung im Zivilprozess erfüllt werden können. Im Vergleich dazu sind die heutigen Vorschriften der deutschen Insolvenzordnung, die sich seit der Entstehung der KO über einhundert Jahre entwickelt hat, praktikabel und vollständig. In dieser Untersuchung werden das chinesische und das deutsche Insolvenzverfahren Schritt für Schritt überprüft und miteinander verglichen, um die Unterschiede aufzuzeigen. Zwar wurden einige Begriffe aus dem deutschen Insolvenzrecht, beispielsweise der Insolvenzverwalter, vom chinesischen Gesetzgeber direkt in die chinesische Insolvenzordnung übernommen, was aber nicht bedeutet, dass das chinesische Insolvenzrecht das deutsche komplett kopiert oder nachbildet. Insbesondere die Insolvenztheorie aus den USA hat großen Einfluss auf die Forschung zum Insolvenzrecht. Es muss also geprüft werden, ob es mit den Grundlagen der Gesetzgebung vereinbar wäre, wenn amerikanische Ideen wie z. B. der „Debt-Equity-Swap“ ins chinesische oder deutsche Insolvenzrecht einbezogen würden.

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2013

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