Staatsrechtslehre als Mikrokosmos
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Die Abhandlungen dieses Bandes gelten den wissenschaftssozialen Rahmenbedingungen der professionellen Staatsrechtslehre und dem Status der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts als rechtswissenschaftlicher Teildisziplin. Im Vordergrund stehen Probleme der akademischen Sozialisation von Staatsrechtslehrern und die Besonderheiten von Staatsrechtslehre als Wissenschaft im Verhältnis zu ihren theoretischen Traditionen sowie zur höchstrichterlichen Praxis. Als Bausteine für eine Soziologie und Theorie der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts umschreiben sie die deutsche Staatsrechtslehre als eine sozial und wissenschaftlich erkennbar eigenständige Wissenschaftskultur. Ein Anhang sucht in Form eines „Stammbaums“ die Tausendschaft der deutschen Staatsrechtslehrer aus hundert Jahren den jeweiligen Hauptgutachtern im Habilitations- oder Promotionsverfahren individuell zuzuordnen.
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Staatsrechtslehre als Mikrokosmos, Helmuth Schulze Fielitz
- Jazyk
- Rok vydania
- 2013
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Staatsrechtslehre als Mikrokosmos
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Helmuth Schulze Fielitz
- Vydavateľ
- Mohr Siebeck
- Rok vydania
- 2013
- Väzba
- pevná
- ISBN10
- 3161524128
- ISBN13
- 9783161524127
- Kategórie
- Právnická literatúra
- Anotácia
- Die Abhandlungen dieses Bandes gelten den wissenschaftssozialen Rahmenbedingungen der professionellen Staatsrechtslehre und dem Status der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts als rechtswissenschaftlicher Teildisziplin. Im Vordergrund stehen Probleme der akademischen Sozialisation von Staatsrechtslehrern und die Besonderheiten von Staatsrechtslehre als Wissenschaft im Verhältnis zu ihren theoretischen Traditionen sowie zur höchstrichterlichen Praxis. Als Bausteine für eine Soziologie und Theorie der Wissenschaft des Öffentlichen Rechts umschreiben sie die deutsche Staatsrechtslehre als eine sozial und wissenschaftlich erkennbar eigenständige Wissenschaftskultur. Ein Anhang sucht in Form eines „Stammbaums“ die Tausendschaft der deutschen Staatsrechtslehrer aus hundert Jahren den jeweiligen Hauptgutachtern im Habilitations- oder Promotionsverfahren individuell zuzuordnen.