Unternehmensfreiheit der gerechten Wirtschaftsordnung im Verfassungsrecht und der grundrechtliche Schutz der Unternehmensfreiheit
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Viac o knihe
In der modernen Industriegesellschaft ist nicht nur der Schutz und die Gewährleistung der wirtschaftlichen Grundrechte des Einzelnen von großer Bedeutung, sondern gerade auch die von Unternehmen als Wirtschaftssubjekte. Im Rekurs auf Unternehmen als Wirtschaftssubjekte gewinnt indes auch die Pflicht zur Gewährleistung einer gerechten Wirtschaftsordnung eine weitere Relevanz. Insbesondere die Marktherrschaft und der Missbrauch der Wirtschaftsmacht von Unternehmen, vor allem von Großunternehmen, stellen hinsichtlich der Gewährleistung der wirtschaftlichen Grundrechte und einer gerechten Wirtschafts- und Wettbewerbsordnung ein enormes gesamtwirtschaftliches Problem dar. Eine Wirtschaftsverfassung muss daher nicht nur die grundrechtlichen Gewährleistungen, sondern auch die Grenze der Unternehmensfreiheit adressieren. Es ist heute Realität, dass Volkswirtschaft und Unternehmen sich einander lebensnotwendig beeinflussen. Es stellt sich die Frage, wie die Wirtschaftsverfassung und -ordnung „Unternehmen“ als Wirtschaftssubjekte - vor allem Großunternehmen - als volkswirtschaftliche Glieder begrifflich erfasst, und wie dabei die wirtschaftliche und soziale Funktion sowie die Rolle des Unternehmens als privates Wirtschaftssubjekt definiert werden sollen. Unter diesem Gesichtspunkt führt dies zu der weiteren Frage, ob die wirtschaftlich-soziale Verantwortung des Unternehmens eine wirtschaftsverfassungsrechtliche Frage ist und inwieweit Unternehmen - insbesondere Großunternehmen - trotz der weitreichenden Gewährleistung ihrer wirtschaftlichen Freiheit einer gewissen sozialen und wirtschaftlichen Verpflichtung bzw. Bindung unterliegen, und wenn ja mit welchen Voraussetzungen und mit welcher Intensität. Daraus ergeben sich hinsichtlich der Gewährleistung der wirtschaftlichen Grundrechte und der Gestaltungsmöglichkeit der gerechten Wirtschaftsordnung sowie bezüglich der gesetzgeberischen Gestaltungsbefugnis im Rahmen der Verfassungslehre zur Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Gerechtigkeit zahlreiche vielschichtige und komplexe Fragen und Probleme.