Die Unschuldsvermutung im Verfahren vor den internationalen Strafgerichten
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Alexander Nguyen greift mit der Unschuldsvermutung einen zentralen Aspekt für den Erfolg der noch jungen Geschichte des Völkerstrafrechts auf. Die internationale Strafgerichtsbarkeit will die Verantwortlichen für schwerste Menschenrechtsverstöße und Kriegsverbrechen nach gewaltsamen Konflikten nicht länger unbehelligt lassen, sondern zur Rechenschaft ziehen. Dabei will das Völkerstrafrecht eine Verurteilung der Verantwortlichen in einem fairen Verfahren herbeiführen, in welchem die Beschuldigten - ungeachtet der Schwere der ihnen zur Last gelegten Verbrechen - den vollen Menschenrechtsschutz genießen. Damit grenzt sich das Völkerstrafrecht deutlich von anderen Formen individualbezogener Sanktionen ab, die in Nachkonfliktsituationen - zum Beispiel im Kampf gegen den internationalen Terrorismus - ergriffen werden. Bei diesen werden den Betroffenen teilweise sowohl fundamentale Menschenrechten als auch die Rechte aus den Genfer Konventionen vorenthalten. Dadurch können allerdings das Rechtsempfinden der betroffenen Bevölkerung erschüttert und Bemühungen um den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen konterkariert werden, was der Schaffung eines nachhaltigen Friedens zuwiderlaufen kann. Will sich das Völkerstrafrecht von diesen Maßnahmen abgrenzen und dauerhaft als völker- und menschenrechtskonforme Alternative etablieren, kommt der Einhaltung der Unschuldsvermutung im strafgerichtlichen Verfahren eine zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund analysiert der Autor relevante Entscheidungen der wichtigsten internationalen Strafgerichte zur Unschuldsvermutung. Behandelt wird Rechtsprechung zu den Konflikten in Jugoslawien, Ruanda, Sierra Leone, DR Kongo und Darfur bis hin zu neuerer Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs zur strafgerichtlichen Aufarbeitung der Situation in Libyen nach dem Arabischen Frühling. Von besonderem Erkenntniswert sind mögliche Verstöße durch die Einflussnahme Dritter auf das Strafverfahren. In diesem Zusammenhang wird unter anderem ausführlich die Rolle der Vereinten Nationen beleuchtet, welchen im Hinblick auf das Strafverfahren vor internationalen Strafgerichten eine besondere Bedeutung zukommt.