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Die Autorin prüft für den geschlossenen Strafvollzug in der Schweiz, der traditionell Sache der Kantone ist, rechtliche Vorgaben auf Bundesebene. Im einfachen Bundesrecht beleuchtet sie das Strafrecht, namentlich die Strafvollzugsgrundsätze, und das Krankenversicherungsrecht. Sie stellt die umfangreiche medizinische Versorgung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und die weitreichende Versicherungs- und Leistungspflicht im Allgemeinen sowie im Speziellen für ausgewählte Gefangenengruppen, bspw. Sans-Papiers, dar. Dabei vertieft sie die Problematiken des Wohnorts und der Ansässigkeit und bespricht die Zulässigkeit von haftbedingten Leistungseinschränkungen. Schliesslich fragt sie, inwieweit Art. 12 BV einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf medizinische Leistungen verleiht und setzt sich mit den Begriffen des menschenwürdigen Daseins und der Gesundheit nach WHO-Definition auseinander. Sie schlussfolgert den Verfassungsrang des Rechts auf medizinische Grundversorgung gemäss KVG.
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Medizinische Grundversorgung im geschlossenen Strafvollzug, Katrin Nagler
- Jazyk
- Rok vydania
- 2012
Doručenie
Platobné metódy
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- Titul
- Medizinische Grundversorgung im geschlossenen Strafvollzug
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Katrin Nagler
- Vydavateľ
- wvb, Wiss. Verl.
- Vydavateľ
- 2012
- ISBN10
- 3865736661
- ISBN13
- 9783865736666
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Die Autorin prüft für den geschlossenen Strafvollzug in der Schweiz, der traditionell Sache der Kantone ist, rechtliche Vorgaben auf Bundesebene. Im einfachen Bundesrecht beleuchtet sie das Strafrecht, namentlich die Strafvollzugsgrundsätze, und das Krankenversicherungsrecht. Sie stellt die umfangreiche medizinische Versorgung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und die weitreichende Versicherungs- und Leistungspflicht im Allgemeinen sowie im Speziellen für ausgewählte Gefangenengruppen, bspw. Sans-Papiers, dar. Dabei vertieft sie die Problematiken des Wohnorts und der Ansässigkeit und bespricht die Zulässigkeit von haftbedingten Leistungseinschränkungen. Schliesslich fragt sie, inwieweit Art. 12 BV einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf medizinische Leistungen verleiht und setzt sich mit den Begriffen des menschenwürdigen Daseins und der Gesundheit nach WHO-Definition auseinander. Sie schlussfolgert den Verfassungsrang des Rechts auf medizinische Grundversorgung gemäss KVG.