Naturrecht und Rechtsphilosophie im 19. Jahrhundert
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Die auf dem Prinzip der dokumentarischen Autopsie beruhende Bibliographie weist mit dem Ziel der Vollständigkeit ca. 3600 in Deutschland bzw. in deutscher Sprache erschienene Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Naturrechts und der Rechtsphilosophie nach, die zwischen 1780 und 1850 erschienen sind; zusätzlich sind zahlreiche Rezensionen aufgenommen. Die Bibliographie, die neben der systematischen Gliederung durch Sach- und Personenregister erschlossen ist, lässt Schwerpunkte dieses Teilbereichs der Rechtswissenschaft und der Philosophie deutlich werden (u. a. Allgemeines Staatsrecht und Allgemeine Staatslehre, Gesetzgebungstheorie, Menschen- und Bürgerrechte, Strafrecht und Völkerrecht) und zeigt, dass naturrechtlich-rechtsphilosophisches Denken in Deutschland keinesfalls, wie häufig behauptet, um 1800 abstirbt. Sie ermöglicht es der geisteswissenschaftlichen Forschung (insbesondere Rechts- und Verfassungsgeschichte, Philosophiegeschichte und Geschichte der politischen Theorien), den naturrechtlich-rechtsphilosophischen Beitrag zu maßgeblichen Diskursen der Zeit zu erfassen.
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Naturrecht und Rechtsphilosophie im 19. Jahrhundert, Diethelm Klippel
- Jazyk
- Rok vydania
- 2012
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Naturrecht und Rechtsphilosophie im 19. Jahrhundert
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Diethelm Klippel
- Vydavateľ
- Mohr Siebeck
- Rok vydania
- 2012
- Väzba
- pevná
- ISBN10
- 3161520815
- ISBN13
- 9783161520815
- Kategórie
- O literatúre
- Anotácia
- Die auf dem Prinzip der dokumentarischen Autopsie beruhende Bibliographie weist mit dem Ziel der Vollständigkeit ca. 3600 in Deutschland bzw. in deutscher Sprache erschienene Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Naturrechts und der Rechtsphilosophie nach, die zwischen 1780 und 1850 erschienen sind; zusätzlich sind zahlreiche Rezensionen aufgenommen. Die Bibliographie, die neben der systematischen Gliederung durch Sach- und Personenregister erschlossen ist, lässt Schwerpunkte dieses Teilbereichs der Rechtswissenschaft und der Philosophie deutlich werden (u. a. Allgemeines Staatsrecht und Allgemeine Staatslehre, Gesetzgebungstheorie, Menschen- und Bürgerrechte, Strafrecht und Völkerrecht) und zeigt, dass naturrechtlich-rechtsphilosophisches Denken in Deutschland keinesfalls, wie häufig behauptet, um 1800 abstirbt. Sie ermöglicht es der geisteswissenschaftlichen Forschung (insbesondere Rechts- und Verfassungsgeschichte, Philosophiegeschichte und Geschichte der politischen Theorien), den naturrechtlich-rechtsphilosophischen Beitrag zu maßgeblichen Diskursen der Zeit zu erfassen.