Die Übertragbarkeit der Inhaltskontrolle von Eheverträgen auf Pflichtteilsverzichtsverträge
Autori
Viac o knihe
Ein Pflichtteilsverzichtsvertrag kann eine Partei oder Dritte grundsätzlich ebenso sittenwidrig benachteiligen, wie andere Verträge auch. Doch unter welchen Voraussetzungen liegt eine Sittenwidrigkeit im konkreten Fall vor? Lässt sich hierfür auf Erfahrungen aus dem Eherecht zurückgreifen? Der Autor entwickelt Antworten auf diese Fragen von den zugrunde liegenden Rechtsgrundsätzen bis hin zu vollständigen Lösungen detaillierter Beispielsfälle. Kriterien für die Sittenwidrigkeit von Eheverträgen hat der BGH bereits im Jahr 2004 aufgestellt und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Zentral für das Innerverhältnis zwischen den Ehegatten ist das Gebot nachehelicher Solidarität mit der Konsequenz, dass ehebedingte Nachteile auszugleichen sind. Auch den Erblasser treffen im Innenverhältnis zum Verzichtenden Solidaritätsgebote, die je nach Maß und Zielrichtung zu unterschiedlichen Konsequenzen führen. Die Sittenwidrigkeit von Pflichtteilsverzichtsverträgen wird daher getrennt nach den verschiedenen Gruppen von Pflichtteilsberechtigten behandelt. Im Außenverhältnis kann ein Pflichtteilsverzicht - ebenso wie ein Ehevertrag -Verwandte oder die Sozialsysteme benachteiligen. Wann dies die Sittenwidrigkeit auslöst, wird ebenso untersucht wie das Verhältnis zum Behinderten- und Bedürftigentestament. Insgesamt steht der Autor einer Ausweitung der Inhaltskontrolle kritisch gegenüber. Eine Sittenwidrigkeit von Pflichtteilsverzichtsverträgen befürwortet er nur für seltene Ausnahmefälle.