Die Prinzipien des Erbrechts anlässlich der Novellierung des Erbschaftsteuerrechts
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Viac o knihe
Das Erbrecht und das mit diesem Fachgebiet eng zusammenhängende Erbschaftsteuerrecht haben in der vergangenen Dekade in erheblichem Maße die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Wissenschaft beschäftigt. Zunehmend wurde über die Reformbedürftigkeit bestimmter Bereiche des Erbrechts und des Erbschaftsteuerrechts diskutiert. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass immer mehr großvolumige Vermögen, die in den letzten Jahrzehnten ungestört von Kriegen oder Hyperinflationen aufgeb werden konnten, auf die nächsten Generationen übertragen werden. Für das Erbschaftsteuerrecht hat darüber hinaus insbesondere der Bundesfinanzhof mit seinem Vorlagebeschluss vom 22.5.2002, mit dem er Zweifel an der Verfassungsgemäßheit von Teilen des Erbschaftsteuergesetzes in der Fassung des Jahressteuergesetzes 1997 äußerte, die Reformdiskussionen losgetreten. Vor diesem Hintergrund greift die Studie die Diskussionen um die Reformen im Erb- und Erbschaftsteuerrecht auf. Die nach langjährigen Erörterungen in den Gesetzgebungsorganen schließlich erlassenen Reformgesetze, wozu für das Erbrecht das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts und für das Erbschaftsteuerrecht das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts gehören, werden kritisch dargestellt und die Verfassungsgemäßheit und Zeitgemäßheit beurteilt. Für das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts, das mittlerweile bereits Änderungen durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums, das Jahressteuergesetz 2010 und das Steuervereinfachungsgesetz 2011 erfahren hat, wird hierfür insbesondere der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7.11.2006 herangezogen. Der Ausblick der Untersuchung zeigt, dass die Reformen sowohl im Erbrecht als auch im Erbschaftsteuerrecht nicht vollständig zufriedenstellend sind. Für das Erbrecht sollte der Gesetzgeber nochmals bei der Ausgestaltung der Pflichtteilsentziehung nachbessern. Für das Erbschaftsteuerrecht ist neben Fragen zur Bewertung und Begünstigung von Betriebsvermögen auch der Steuersatz der Steuerklasse III zu überdenken, der bereits bei einem steuerpflichtigen Erwerb von mehr als 6 Mio. EUR bei 50 % liegt.