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Salzburg als Teil von Oberösterreich

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Am 22. April 1816 unterzeichnete Kaiser Franz I. das Besitzergreifungspatent für Salzburg, und am 7. Juli dieses Jahres konnte er die Erbhuldigung seiner neuen Untertanen entgegennehmen. Salzburg, das noch wenige Jahre zuvor ein selbständiges geistliches Fürstentum unter der Regierung des Erzbischofs gewesen war, büßte durch die verwaltungsmäßige Angliederung an das „Erzherzogtum Österreich ob der Enns“ seine zentralörtliche Funktion weitgehend ein. Erst 1849 erhielt Salzburg den Status eines Kronlandes zurück, und mit Jahresbeginn 1850 nahmen die neuen Landesbehörden nominell ihre Tätigkeit auf. Dieser Verlust verwaltungsmäßiger Eigenständigkeit fand auch ihren aktenmäßigen Niederschlag, da sich die für Salzburg zuständigen Oberbehörden für fast ein Vierteljahrhundert in Linz befanden. Es lag daher nahe, diesen Bestand im Oberösterreichischen Landesarchiv der Wissenschaft leichter zugänglich zu machen. Durch die daraus entstandene Publikation, ein Gemeinschaftsprojekt vom Archiv der Erzdiözese Salzburg, vom Stadtarchiv Salzburg und vom Salzburger Landesarchiv können sich Historiker nunmehr für ihre Forschungen bereits vor einem Archivbesuch in Linz einen detaillierten Überblick über die Quellenlage verschaffen.

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2012

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