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Videokonferenzen als Aufsichtsratssitzungen

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Jeder Aufsichtsrat muss aufgrund seiner Selbstorganisationspflicht prüfen, ob der Einsatz von Videokonferenzen seine Arbeit verbessern kann. Die Arbeit will dem Leser den Bereich des Machbaren und Zulässigen aufzeigen. Sie untersucht, in welchem Umfang Videokonferenzen und andere elektronische Medien bei der Arbeit des Aufsichtsrats im Einklang mit dem Aktiengesetz eingesetzt werden können. Dabei werden unter interdisziplinärer Aufbereitung kommunikationswissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Materials zunächst die wesentlichen Elemente der Ablauf- und Aufbauorganisation sowie des Entscheidungsprozesses herausgearbeitet, um danach die Auswirkungen der Videokonferenz auf die rechtlich relevanten Handlungs- und Entscheidungsabläufe im Aufsichtsrat erörtern zu können. Der Autor kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass Aufsichtsratssitzungen gem. § 110 III AktG nicht nur in Ausnahmefällen, sondern regelmäßig als Videokonferenzen abgehalten werden dürfen. Mögliche Ausnahmen von der Regel, z. B. Bilanzsitzung, Auswahl des Vorstands, etc. werden diskutiert. Videokonferenzen können somit zur Steigerung der Effizienz, Professionalität und Internationalisierung der Aufsichtsräte beitragen.

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2012

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