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Die Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959
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Mit der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) vom 1. August 1959 bekam die Rechtsanwaltschaft ein bundeseinheitliches Berufsrecht. Die Arbeit gibt einen Überblick über die historische Entwicklung des Berufsrechts der Anwälte in Deutschland mit dem Schwerpunkt der Darstellung der Entstehung und Entwicklung der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 1. August 1959 und ihrer inhaltlichen Ausgestaltung. Mit der BRAO erhielten die Rechtsanwälte in der Struktur ein umfassendes Gesetz, welches bis heute, mit zeitgemäßen Änderungen, Bestand hat. Das Gesetz entsprach dem Grundsatz der Freiheit der Advokatur und stellte ein den Bedürfnissen der Praxis gerecht werdendes Regelwerk dar, das auch hinreichend den Berufsstand der Rechtsanwaltschaft kennzeichnete.
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2011, pevná
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