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Ehe und Familie im Strafrecht

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Ehe und Familie stehen nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Edward Schramm zeigt, wie das Strafrecht dazu seinen Beitrag leistet, indem es einerseits den Verstoß gegen elementare eheliche und familiäre Verhaltensregeln unter Strafe stellt, andererseits Eheleute und Familienangehörige bei bestimmten Konflikten vor dem Zugriff der staatlichen Strafgewalt schützt. Nach einem verfassungsrechtlichen und strafrechtsgeschichtlichen Überblick wendet sich der Autor der Allgemeinen Straftatlehre zu, innerhalb derer er die für diese beiden Institutionen zentralen Themen - das Notwehrrecht in der Ehe, die Tötung eines Haustyrannen, das elterliche Erziehungsrecht, Fragen der Einwilligung und die besonderen Handlungspflichten - behandelt. Sodann zeigt er, wie Erzieherprivilegien, Angehörigenprivilegien und Strafantragsregelungen einen Abwehrmechanismus gegen einen strafenden Staat bilden. Ehe und Familie stellen aber auch in vielfältiger Weise strafrechtlich geschützte Rechtsgüter dar, weshalb namentlich die Straftatbestände aus dem 12. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB einer Analyse unterzogen werden. Edward Schramm geht vor allem auf derzeit besonders umstrittene Fallgestaltungen wie etwa die Ausübung des elterlichen Züchtigungsrechts, die Zulässigkeit der Beschneidung von Mädchen und Knaben, den Inzest unter Geschwistern, die Babyklappe, die anonyme Geburt, die Tötung aus Gründen der Familienehre und die Zwangsheirat ein.

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2011, pevná

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