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Der Grundsatz der Gleichbehandlung der Einkunftsarten

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Das geltende Einkommensteuerrecht hat sich immer mehr von einer synthetischen Gesamtsteuer zu einem zersplitterten Einkunftsartenrecht mit schedulenhaften Elementen entwickelt, was im Hinblick auf das Prinzip der Gleichbehandlung der Einkunftsarten (Art. 3 Abs. 1 GG) verfassungsrechtlich bedenklich ist und darüber hinaus wegen der unterschiedlichen Steuerbelastungen zwischen den einzelnen Einkunftsarten zu zahlreichen Abgrenzungsschwierigkeiten führt. Fraglich ist also, inwieweit durch den einheitlichen Einkünftetatbestand im EStGB die bestehenden einkunftsartspezifischen Ungleichbehandlungen und Abgrenzungsschwierigkeiten tatsächlich vermieden werden. Im Rahmen dieser Arbeit wird im 2. Teil zunächst die historische Entwicklung der einzelnen Einkunftsarten im deutschen Einkommensteuerrecht seit dem Preußischen EStG von 1891 aufgezeigt. Im 3. Teil werden einkunftsartspezifische Ungleichbehandlungen herausgearbeitet und exemplarisch auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG bzw. auf ihre steuersystematische Berechtigung überprüft. Ferner werden die bestehenden Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den verschiedenen Einkunftsarten problematisiert. Im anschließenden 4. Teil der Arbeit wird erörtert, ob und inwieweit die aufgezeigten einkunftsartspezifischen Ungleichbehandlungen und Abgrenzungsschwierigkeiten im geltenden Einkommensteuerrecht durch das EStGB tatsächlich vermieden werden. Abschließend werden im 5. Teil die wesentlichen Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst.

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2011

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