Ortsbestimmung von sonstigen Leistungen durch Anknüpfung an die Ansässigkeit von Leistungserbringer bzw. Leistungsempfänger
Autori
Viac o knihe
Die Regelungen zur Leistungsortbestimmung sind ein wichtiger Aspekt des harmonisierten Mehrwertsteuerrechts der EU. Sie regeln, welchem Staat bei grenzüberschreitenden Umsätzen die Besteuerungshoheit zusteht. Idealerweise vermeiden sie internationale Doppel- bzw. doppelte Nichtbesteuerung. Zudem dienen sie dazu durch Wahl geeigneter Anknüpfungskriterien, einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Verbrauchsortprinzip einerseits und gegenläufigen administrativen Aspekten andererseits zu schaffen. Die umfassenden Neuregelungen zur Ortsbestimmung sonstiger Leistungen zum 01.01.2010 im Rahmen des sog. Mehrwertsteuerpakets waren Anlass für diese Studie. Seither dient die Ansässigkeit des Leistungserbringers bei Leistungen im nichtkommerziellen Leistungsverkehr, die Ansässigkeit des Leistenden hingegen bei Leistungen an andere Unternehmer als Anknüpfungskriterien zur Bestimmung des Leistungsortes. Diese Kriterien werden im Rahmen der Untersuchung einer kritischen Würdigung unterzogen. Dabei werden die grundlegenden Prinzipien der Umsatzsteuer im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf die einzelnen Leistungsortbestimmungen auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene untersucht. Daneben wird die nationale Umsetzung auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Mehrwertsteuersystemrichtlinie geprüft. Im Ergebnis kommt die Verfasserin zu dem Schluss, dass eine Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens auf alle zwischenunternehmerischen Leistungsbeziehungen, auf den nichtunternehmerischen Bereich von Unternehmern, auf alle juristischen Personen sowie in Teilbereichen auch auf Leistungen an Endverbraucher dazu dienen kann, einen den anzustrebenden angemessenen Prinzipienausgleich zu schaffen.