Die Besteuerung privater Kapitaleinkünfte durch die Abgeltungsteuer
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Viac o knihe
Bereits 1991 hat das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung privater Zinsen als verfassungswidrig beurteilt und zugleich dem Gesetzgeber die Abgeltungsteuer als verfassungskonforme Option zur Reform der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte aufgezeigt. Der Gesetzgeber hat mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 den Vorschlag aufgegriffen und zum 1. Januar 2009 für den Bereich der privaten Kapitaleinkünfte eine Abgeltungsteuer eingeführt, die neben den laufende Kapitaleinkünften auch den Gewinn aus der Veräußerung der Kapitalanlagen selbst erfasst. Mit diesem umfassenden Systemwechsel bei der Besteuerung privater Kapitaleinkünfte hat der Gesetzgeber die der Einkommensteuer zugrunde liegende Struktur der Gleichwertigkeit aller Einkunftsarten verlassen. Dies wirft in erster Linie die Frage nach der Vereinbarkeit der Abgeltungsteuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner steuerspezifischen Ausprägung auf. Dabei stellt sich sowohl die Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Sonderbehandlung als solcher als auch die Frage nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der konkreten Ausgestaltung der Regelungen im Hinblick auf deren Zusammenwirken mit den übrigen Einkunftsarten. Der Verfasser widmet sich bei seiner Untersuchung nicht nur der Frage nach der verfassungsrechtlichen Vereinbarkeit einer „sondertarifierten Schedule“ für private Kapitaleinkünfte mit einer im Übrigen synthetischen Einkommensteuer. Vielmehr werden neben der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Werbungskostenabzugsverbots und der Verlustverrechnungsbeschränkung auch konkrete verfassungsrechtliche Detailprobleme wie etwa die Besteuerung privater und betrieblicher Dividenden, Abgrenzungsfragen im Hinblick auf § 17 EStG, die verfassungskonforme Ausgestaltung der Missbrauchsvermeidungsnorm des § 32d Abs. 2 EStG sowie die Übergangsregelung des § 52a EStG analysiert und konkrete Lösungsvorschläge gemacht. Das Werk trägt zum Erkenntnisgewinn hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Fragen bei der Abgeltungsteuer bei und wird die nach wie vor anhaltende Fachdiskussion bereichern.