Mitwirkung an kriminellen Organisationen und beim Menschenhandel in Italien und Österreich
Autori
Parametre
Viac o knihe
Das Phänomen organisierte Kriminalität breitet sich stetig in allen Ländern Europas aus, ebenso wie der Menschenhandel. In Italien gehören organisierte kriminelle Gruppen zur Geschichte des Landes, während Österreich ihr Vorhandensein noch in den 1990er Jahren negierte. Die Mitwirkung des Einzelnen in einer solchen Organisation und beim Menschenhandel stellt, gerade im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Konvention von Palermo und des Zusatzprotokolls gegen den Menschenhandel, die nationalen Gesetzgeber vor nicht zu unterschätzende Probleme. Ein Delikt mit zwingender Beteiligung mehrerer ist wesentlich schwieriger in die nationale Strafgesetzgebung zu implementieren als der Menschenhandel, bei dem der Einzelne für seine eigene (Teil-)Handlung zur Verantwortung gezogen werden kann.
Nákup knihy
Mitwirkung an kriminellen Organisationen und beim Menschenhandel in Italien und Österreich, Hilde Farthofer
- Jazyk
- Rok vydania
- 2011
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
Navrhnúť zmenu
- Titul
- Mitwirkung an kriminellen Organisationen und beim Menschenhandel in Italien und Österreich
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Hilde Farthofer
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 2011
- ISBN10
- 3631611099
- ISBN13
- 9783631611098
- Séria
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Das Phänomen organisierte Kriminalität breitet sich stetig in allen Ländern Europas aus, ebenso wie der Menschenhandel. In Italien gehören organisierte kriminelle Gruppen zur Geschichte des Landes, während Österreich ihr Vorhandensein noch in den 1990er Jahren negierte. Die Mitwirkung des Einzelnen in einer solchen Organisation und beim Menschenhandel stellt, gerade im Hinblick auf die Umsetzung der UN-Konvention von Palermo und des Zusatzprotokolls gegen den Menschenhandel, die nationalen Gesetzgeber vor nicht zu unterschätzende Probleme. Ein Delikt mit zwingender Beteiligung mehrerer ist wesentlich schwieriger in die nationale Strafgesetzgebung zu implementieren als der Menschenhandel, bei dem der Einzelne für seine eigene (Teil-)Handlung zur Verantwortung gezogen werden kann.