Die geschichtliche Entwicklung des polnischen Verbraucherkaufrechtes und die Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in Polen
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Am 25. Mai 1999 wurde vom Europäischen Parlament und Rat die Richtlinie zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter erlassen, die bis zum 1. Januar 2002 durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftraums (Lichtenstein, Norwegen und Island) umzusetzen war. Deren Bedeutung für die Rechtslehre liegt aber nicht nur in der Regelung bezüglich der Lage des Verbrauchers innerhalb der Europäischen Union, denn sie war gleichzeitig auch der erste Versuch des Gemeinschaftsgesetzgebers zur Schaffung eines europäischen Vertragsrechtes. Kraft des Beitrittsvertrages vom 16. April 2003 wurde Polen am 1. Mai 2004 Mitglied der Europäischen Union und ist deshalb den anderen Mitgliedstaaten politisch und wirtschaftlich gleich gestellt. Das erste Mal seit dem Ende des politisch geteilten Europas sind die Staaten des ehemaligen West- und Ostblocks miteinander verbunden, vereint mit der Idee eines gemeinsamen Europa ohne Grenzen. Für Polen, das die volle Unabhängigkeit von der Fremdherrschaft der UdSSR als erster Staat des ehemaligen Ostblocks 1989 zurückgewonnen hatte, war der EU-Beitritt die einzige Chance auf der neuen Landkarte Europas als starker und zählender Partner der westlichen Staaten Europas auftauchen zu können. Der polnische Gesetzgeber hat sich nicht für die Eingliederung der neuen Regulierung ins polnische Zivilgesetzbuch (ZGB), und damit auch für eine Reform des gesamten Kaufrechts entschieden, sondern verabschiedete ein gänzlich neues Gesetz, welches ausschließlich auf Verträge des Verbraucherkaufs Anwendung findet. Am 27. Juli 2002 wurde das Gesetz über die besonderen Bedingungen des Verbraucherkaufs und über die Änderung des Zivilgesetzbuchs erlassen, dass am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist. Damit hat die Republik Polen ihre Pflicht zur Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in ihre Rechtsordnung erfüllt. Diese Publikation beschreibt die geschichtliche Entwicklung des polnischen Kaufrechtes bezüglich der Lage des Käufers von der II. Republik Polen bis zum Gesetz von 2002. Der Autor analysiert vor allem die Regelungen derjenigen polnischen Gesetze, welche vor dem Inkrafttreten des Gesetzes von 2002 in der polnischen Rechtsordnung anzutreffen waren als auch deren Bedeutung für die Rechtslage der Käufer in Polen. Den Kern der Studie macht die detaillierte Untersuchung der Regelungen des Gesetzes vom 27. Juli 2002 über die besonderen Bedingungen des Verbraucherkaufs und über die Änderung des Zivilgesetzbuchs aus. Der Autor beantwortet vor allem die Frage, inwieweit die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie und damit auch das Gesetz von 2002 das gesamte polnische Kaufrecht beeinflusst haben. Dieses Werk ist zudem darauf ausgerichtet, einen möglichst ausführlichen Vergleich der Regelungen bezüglich der Rechtslage der Käufer vor und nach der Umsetzung der Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie vorzunehmen.