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Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung

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Nach § 75 Abs. 1 SGB V haben die Kassenärztlichen Vereinigungen die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen und den Krankenkassen und ihren Verbänden gegenüber die Gewähr dafür zu übernehmen, dass die vertragsärztliche Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Dieser Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen ist logische Konsequenz des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Kollektivierung der Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und Krankenkassen. Der Sicherstellungsauftrag kann damit zwar auf eine lange Tradition zurückblicken, sieht sich aber aufgrund der damit verbundenen „Monopolstellung“ der Kassenärztlichen Vereinigungen immer stärkerer Kritik ausgesetzt. Gefordert wird insbesondere die Möglichkeit zum Abschluss von Einzelverträgen zwischen Krankenkassen und Ärzten. Dadurch soll Wettbewerb unter den Krankenkassen und ärztlichen Leistungserbringern gefördert sowie die Qualität der medizinischen Versorgung nachhaltig verbessert werden. Vereinzelt ist der Gesetzgeber dieser Forderung bereits nachgekommen und hat in §§ 73b, 73c und 140a ff. SGB V die Möglichkeit zum Abschluss von Selektivverträgen ohne Beteiligung der Kassenärztlichen Vereinigungen neben dem Kollektivvertragssystem etabliert. Das Nebeneinander von Selektiv- und Kollektivverträgen wirft jedoch im Hinblick auf das grundsätzliche Bestehen des Sicherstellungsauftrags der Kassenärztlichen Vereinigungen eine Vielzahl von Fragen auf. Obwohl die Kompetenzen der Kassenärztlichen Vereinigungen durch die Möglichkeit des Abschlusses von Selektivverträgen in den vergangenen Jahren stark beschränkt wurden, hat der Gesetzgeber durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen erweitert, indem er den Kassenärztlichen Vereinigungen die Sicherstellung der Versorgung der im Basistarif eines privaten Krankenversicherungsunternehmens Versicherten übertragen hat. Angesichts der erfolgten Gesetzesänderungen stellen sich vielfältige Fragen nach dem Sicherstellungsauftrag und der damit verbundenen Gewährleistungsverantwortung für eine angemessene Versorgung der Versicherten im Krankheitsfall. Die Arbeit untersucht die einfachrechtlichen Regelungen und stellt sie auf einen verfassungsrechtlichen Prüfstand. Am Ende werden einzelne Reformvorschläge dargestellt und rechtlich gewürdigt.

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2011

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