Jagdrecht für Niedersachsen
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Viac o knihe
In Niedersachsen darf die Jagd ausüben, wer im Sinne des Niedersächsischen Jagdgesetzes dazu befugt ist. Das setzt u. a. den Besitz eines gültigen Jagdscheins voraus. Die Erteilung des ersten Jagdscheins hängt von der zuvor erfolgreich abgelegten Jägerprüfung ab. Bedeutender Prüfungsbestandteil ist das Jagdrecht, weil nur die Kenntnis seiner verbindlichen Vorgaben gewährleisten kann, dass ordnungsgemäß gejagt wird und Jagdrechtsinhaber, Jagdausübungsberechtigte, Verpächter, Pächter und Jagdbehörden gesetzeskonform miteinander umgehen. In den oft heterogen zusammen gesetzten Jungjägerkursen Jagdrecht erfolgreich zu vermitteln, ist nicht immer einfach. Werden z. B. Wildtierkunde oder Waffen- und Tierseuchenrecht - von eigenen Vorstellungen getragen - relativ leicht aufgenommen, fehlen solche Anknüpfungspunkte bezüglich vieler Jagdrechtsparagrafen. Erschwerend kommt die Tatsache hinzu, dass nahezu jeder Tatbestand sowohl im Bundes- wie im Landesjagdgesetz vorgegeben zweiglei-sig und damit in oft wenig übersichtlicher Paragrafenfolge behandelt wird. Dagegen wird mit vorliegender Einführung eine neue anschauliche Darstellungsform gewählt. Die wichtigen praxisrelevanten Begriffe des in Niedersachsen geltenden Jagdrechts werden knapp aber präzise dargestellt. Ihre jeweiligen Verweise auf die Gesetzestexte nennen exakt die begriffsspezifischen Paragraphenteile und verkürzen damit die Informationszeit. Das erleichtert nicht nur angehenden Jungjägern die Arbeit, sondern ist auch für zahlreiche erfahrene Waidmänner von Interesse, die schnell und unkompliziert die Klärung vieler jagdrechtlicher Tagesfragen erfahren können. Der Verfasser: Oberkreisdirektor a. D. Gerhard Blume, ist praktizierender Jäger, Ehrenvorsitzender d. Jägerschaft Rotenburg/W., langjähriger Prüfer und Ausbilder von Jungjägern und war Mitautor des Loseblatt-Kommentars „Jagdrecht in Niedersachsen“ •