Der rechtliche Rahmen für die Ausgliederung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften
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Parametre
Viac o knihe
Gegenstand dieser Untersuchung ist der rechtliche Rahmen für die Ausgliederung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften. Die Zulässigkeit des Outsourcing wird derzeit nach herrschender Meinung damit begründet, dass ein Vermögenstausch vorgenommen wird. Das Vermögen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wird gegen Gesellschaftsanteile an einer Gesellschaft getauscht, in die der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eingebracht wurde. Im Rahmen dieser Untersuchung wird nachgewiesen, dass diese Begründung nicht ausreichend ist. Gemeinnützige Körperschaften müssen sich Einwirkungsmöglichkeiten vorbehalten, um die Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts zu erfüllen.
Nákup knihy
Der rechtliche Rahmen für die Ausgliederung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften, Klaus Mohrenweiser
- Jazyk
- Rok vydania
- 2010
Doručenie
Platobné metódy
2021 2022 2023
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- Titul
- Der rechtliche Rahmen für die Ausgliederung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Klaus Mohrenweiser
- Vydavateľ
- Lang
- Rok vydania
- 2010
- Väzba
- mäkká
- ISBN10
- 3631608888
- ISBN13
- 9783631608883
- Séria
- Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Gegenstand dieser Untersuchung ist der rechtliche Rahmen für die Ausgliederung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften. Die Zulässigkeit des Outsourcing wird derzeit nach herrschender Meinung damit begründet, dass ein Vermögenstausch vorgenommen wird. Das Vermögen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs wird gegen Gesellschaftsanteile an einer Gesellschaft getauscht, in die der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb eingebracht wurde. Im Rahmen dieser Untersuchung wird nachgewiesen, dass diese Begründung nicht ausreichend ist. Gemeinnützige Körperschaften müssen sich Einwirkungsmöglichkeiten vorbehalten, um die Restriktionen des Gemeinnützigkeitsrechts zu erfüllen.