Das Sanierungsprivileg in § 8c KStG
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Viac o knihe
Seit der Neuregelung des Verlustuntergangs durch die Unternehmenssteuerreform 2008 gehen bei Körperschaften bei fast jedem – auch nicht missbräuchlichem – Gesellschafterwechsel oder bei disquotaler Kapitalerhöhung die steuerlichen Verlustvorträge anteilig oder vollständig unter (§ 8c KStG). Diese Neuregelung kann fatale Wirkung entfalten, wenn zur Sanierung eines Unternehmens neue Investoren und Eigenkapitalgeber einsteigen. Durch das Bürgerentlastungsgesetz wurde 2009 deshalb ein Sanierungsprivileg in die gesetzliche Regelung eingefügt. Es soll der sanierungshemmenden Wirkung entgegenwirken, indem qualifizierte Sanierungen vom steuerlichen Verlustuntergang verschont bleiben. Die Hürden, um das Privileg beanspruchen zu können, sind allerdings zahlreich, hoch und teils mit erheblicher Rechtsunsicherheit versehen. Steffen Gärtner beleuchtet theoretisch und praktisch die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen des Sanierungsprivilegs in § 8c KStG sowie dessen Rechtsfolge. Dabei stellt er deutlich heraus, welchen Anwendungsbereich das Sanierungsprivileg zulässt. Im Ergebnis erweist sich die Neuregelung als eher praxisfern. Eine Reihe an Fallstricken und ungeklärten Fragen warten auf jede Körperschaft, die das Sanierungsprivileg beanspruchen möchte. Die Befürchtung steht im Raum, dass viele wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsvorhaben die gesetzlichen Hürden nicht überspringen werden. Damit wäre das Prädikat „Sanierungsprivileg“ nicht gerechtfertigt. Rechtsstand: März 2010