Lauterkeitsrechtlicher Schutz vor Herkunftstäuschung (§ 4 Nr. 9 lit. a UWG) und Rufausbeutung (§ 4 Nr. 9 lit. b, 1. Alt. UWG) im Verhältnis zum Geschmacksmuster- und Kennzeichenrecht
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Viac o knihe
Die Arbeit untersucht die Schutzmöglichkeiten von äußeren (nicht technischen) Produktgestaltungen („Produktdesigns“) gegen Herkunftstäuschung und Rufausbeutung. Neben einem Schutz durch das Kennzeichenrecht kommt ein Schutz durch das Geschmacksmusterrecht oder das Lauterkeitsrecht in Frage. Diese Rechtsgebiete sind in unterschiedlichem Maße europarechtlich determiniert. Das Markenrecht wurde im hier relevanten Bereich als erstes voll harmonisiert. Später traten die Harmonisierung des Designschutzes sowie die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung mit der Schaffung eines von einer Eintragung unabhängigen Musterschutzes hinzu. Das Lauterkeitsrecht wurde demgegenüber allein im Bereich vergleichender Werbung sowie von unlauteren Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern (B2C) voll harmonisiert. Das Verhältnis der einzelnen Komplexe zueinander ist seit jeher umstritten und wird in der Arbeit analysiert. Zunächst wird die Funktion von Produktdesign im Wettbewerb dargestellt. Auf die Darstellung des Schutzes von Produktdesigns durch die Immaterialgüterrechte sowie durch § 4 Nr. 9 lit. a und b UWG folgt eine Untersuchung der Überschneidungen zwischen dem Lauterkeitsrecht und dem Recht des geistigen Eigentums. Im Anschluss wird das Verhältnis des lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutzes zum Recht des geistigen Eigentums bestimmt. Den Kern der Arbeit bildet der darauf folgende Abschnitt, in dem § 4 Nr. 9 lit. a und b UWG als verbraucherschützende Normen neu ausgelegt werden. Ziel dieser Auslegung ist, die schutzwürdigen Interessen aller durch Produktnachahmungen betroffenen Marktteilnehmer zu berücksichtigen, Wertungswidersprüche in der Rechtsanwendung zu vermeiden und damit Rechtsklarheit für den Rechtsanwender zu schaffen. Abgeschlossen wird die Arbeit mit zusammenfassenden Thesen.