Die Ehegatteninnengesellschaft im außergüterrechtlichen Vermögensausgleich
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Viac o knihe
Spätestens seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30.6.1999 - XII ZR 230/06 ist im Rahmen des außergüterrechtlichen Vermögensausgleichs der Ehegatten in erster Linie der Frage nachzugehen, ob nicht die Auseinandersetzung einer möglicherweise stillschweigend vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft erforderlich ist. Für all Jene besteht im Zeitpunkt der Trennung bzw. Scheidung häufig das Problem, dass die (statisch gebliebene) güterrechtliche Vereinbarung zu Beginn der Ehe der dynamischen Entwicklung der Ehezeit nicht entspricht. Ist eine gemeinsame Wertschöpfung durch Mitarbeit im Unternehmen des anderen Ehegatten oder durch Sach- oder Vermögensleistungen erfolgt, hat man das Vermögen des anderen gemehrt, ohne dass mit Beendigung der Ehe hierfür irgendein Vermögensausgleich erfolgt. In vielen dieser Fälle könnte durch die Förderung eines die ehelichen Zielsetzungen überschreitenden gemeinsamen Zwecks eine Innengesellschaft zwischen den Ehegatten begründet worden sein. Mit Beendigung der gemeinsamen Arbeit, meist im Zeitpunkt der Trennung, ist die Innengesellschaft beendet und ein Auseinandersetzungsanspruch nach § 738 I 2 BGB analog entsteht. Schwerpunkt der Studie ist daher neben einem Überblick über die güterrechtliche und außergüterrechtliche Auseinandersetzung insbesondere die rechtsgeschäftliche Begründbarkeit der stillschweigend vereinbarten Ehegatteninnengesellschaft. Die Verfasserin zeigt letztere unter Heranziehung der Rechtsgeschäftslehre und der Anwendung des hypothetischen Parteiwillens. Damit ist das praxisnahe Instrument der Ehegatteninnengesellschaft auf rechtsgeschäftliche Füße gestellt und bietet in der Zukunft neben ihrer klaren Struktur und einfach zu handhabenden Auseinandersetzung eine eigene Spur im außergüterrechtlichen Vermögensausgleich.