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Obwohl im Konzern die notwendigen Informationen vorhanden sind, kann sich der Betriebsrat bei der Durchsetzung seiner Auskunftsansprüche mit dem Einwand konfrontiert sehen, dass sein Ansprechpartner nicht über diese verfüge. Die Arbeit zeigt, dass dieses Problem durch eine Informationszurechnung im Konzern zu lösen ist, welche aus Sinn und Zweck der Auskunftsansprüche entwickelt wird. Die Fiktion der Informationszurechnung kann jedoch nicht die tatsächliche Erfüllung der Auskunftsansprüche gewährleisten. Das deutsche Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung ist für den Fall des nicht vermögensfähigen Betriebsrats lückenhaft. Diese Lücke ist über einen sekundären Unterlassungsanspruch des Betriebsrats zu schließen. Dies gilt auch im internationalen Konzern und lässt sich ebenso auf Konstellationen unter Beteiligung eines Europäischen Betriebsrats (EBR) oder einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) anwenden.
Nákup knihy
Betriebsverfassungsrechtliche Auskunftsansprüche im Konzern, Nils Fabian Gertler
- Jazyk
- Rok vydania
- 2010
Doručenie
Platobné metódy
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- Titul
- Betriebsverfassungsrechtliche Auskunftsansprüche im Konzern
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Nils Fabian Gertler
- Vydavateľ
- Lang
- Vydavateľ
- 2010
- Väzba
- mäkká
- ISBN10
- 3631604246
- ISBN13
- 9783631604243
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Obwohl im Konzern die notwendigen Informationen vorhanden sind, kann sich der Betriebsrat bei der Durchsetzung seiner Auskunftsansprüche mit dem Einwand konfrontiert sehen, dass sein Ansprechpartner nicht über diese verfüge. Die Arbeit zeigt, dass dieses Problem durch eine Informationszurechnung im Konzern zu lösen ist, welche aus Sinn und Zweck der Auskunftsansprüche entwickelt wird. Die Fiktion der Informationszurechnung kann jedoch nicht die tatsächliche Erfüllung der Auskunftsansprüche gewährleisten. Das deutsche Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung ist für den Fall des nicht vermögensfähigen Betriebsrats lückenhaft. Diese Lücke ist über einen sekundären Unterlassungsanspruch des Betriebsrats zu schließen. Dies gilt auch im internationalen Konzern und lässt sich ebenso auf Konstellationen unter Beteiligung eines Europäischen Betriebsrats (EBR) oder einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE) anwenden.