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Person - Fiktion - Recht

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Der Roman „Esra“, die Filme „Contergan“ und „Der Baader Meinhof Komplex“ – in allen Fällen klagten Betroffene vor Gericht, weil sie sich in Roman- oder Filmfiguren wiedererkannten. Die Reihe ließe sich fortsetzen; Beobachter konstatieren eine „neue Klagelust“. Für Verlage, Autoren und Filmproduzenten bringen die Auseinandersetzungen erhebliche Unsicherheit, da in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen den Grundrechten der Beteiligten zu erfolgen hat. Zudem stehen in Prozessen um Geldentschädigungen teilweise Summen auf dem Spiel, die für Schriftsteller und kleinere Verlage existenzbedrohend sein können. Der Autor untersucht in der vorliegenden Arbeit, ob die „Esra“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die befürchtete „totale Niederlage für die Kunstfreiheit“ gebracht hat. Sodann werden rationale Kriterien für die Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht entwickelt. Hierbei greift der Verfasser auf den Gedanken der Risikoabwägung zurück, um den Konflikt zwischen den Grundrechtspositionen zu lösen.

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2010, mäkká

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