Bilanz- und ertragsteuerliche Wirkungsanalyse finanzwirtschaftlicher Sanierungsmaßnahmen bei Kapitalgesellschaften
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Viac o knihe
Befindet sich ein Unternehmen in einer Krisensituation, dann ist es ein traditionelles Problem des deutschen Steuerrechts, wie sich Sanierungsmaßnahmen von Gläubigern und/oder Gesellschaftern (bilanz-) steuerrechtlich auswirken. Diese Frage spielt insbesondere bei Kapitalgesellschaften eine Rolle, weil bei ihnen neben der Zahlungsunfähigkeit auch der (bilanzielle) Tatbestand der Überschuldung zur Insolvenzauslösung führt. Wesentliche Risiken von Sanierungsmaßnahmen liegen in der Entstehung ertragsteuerpflichtiger Erträge bei der Kapitalgesellschaft (wie z. B. bei einem Forderungsverzicht), in der Beschränkung der Abzugsfähigkeit von mit Sanierungsmaßnahmen in Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben (wie z. B. von Zinsaufwendungen für Sanierungsdarlehen), oder in einem Untergang von Verlustvorträgen im Rahmen notwendiger Restrukturierungsmaßnahmen. Ein Ziel dieser Arbeit besteht darin, die ertragsteuerlichen Chancen und Risiken ausgewählter Sanierungsmaßnahmen zu analysieren und auf dieser Basis Handlungsempfehlungen für die Gestaltung von Sanierungskonzepten aus steuerlicher Sicht abzuleiten. Der Fokus liegt hierbei auf finanzwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen, d. h. Maßnahmen der Kapitalbeschaffung oder -umschichtung, die unmittelbar darauf gerichtet sind, den Eintritt der Insolvenz zu vermeiden, weil diese mit erheblichen ertragsteuerlichen Risiken verbunden und daher von besonderer Relevanz sind. Da belastende Steuerwirkungen finanzwirtschaftlicher Sanierungsmaßnahmen ein potentielles Sanierungshemmnis darstellen, wird auch der Frage nachgegangen, ob ertragsteuerliche Sanierungshemmnisse durch gesetzliche Änderungen beseitigt werden sollten. Auch eine steuerliche Förderung von Sanierungen durch Steuervergünstigungen wird in Erwägung gezogen. Hierbei sind allerdings verschiedene finanzwissenschaftliche, verfassungs- und europarechtliche Anforderungen zu berücksichtigen, welche in einem eigenen Kapitel des Buchs ausführlich erörtert werden.