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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und exklusive Sportberichterstattung

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Mit seiner Studie „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk und exklusive Sportberichterstattung“ reiht sich der Autor nur auf den ersten Blick unauffällig in die große Schar der Abhandlungen ein, die der Frage nach einem anstaltseitigen Umgang mit Sportlizenzen nachgehen. Im Fokus dieses Manuskriptes steht nämlich nicht die bereits vielfach diskutierte und überwiegend bejahte Frage nach einer Berechtigung oder Verpflichtung zur allgemeinen Sportberichterstattung. Gegenstand der Untersuchung ist vielmehr die Herausarbeitung, ob es den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch im Dritten Jahrzehnt der Dualen Rundfunkordnung noch ungehindert und unreguliert möglich sein muss, kostenintensive, exklusive Sportlizenzen erwerben und mit der Rundfunkgebühr finanzieren zu können, um die verfassungspostulierte Grundversorgung zu erbringen. Der Autor negiert diese Frage und stellt sich damit gegen die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und der überwiegenden Meinung in der Literatur, was zu einiger Diskussion führen dürfte. Stattdessen ordnet er dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Funktion eines postregulierenden Komplementärgrundversorgers im Vergleich zu den privaten Rundfunkveranstaltern zu. Hierbei ermahnt der Autor die Anstalten an ihre fremdbestimmte, dem Wohl der Allgemeinheit dienende und vielfaltstiftende Rolle innerhalb des Rundfunksystems und zeichnet ein Modell, welches erlaubt, den privaten Wettbewerb auf dem Exklusivrechtesportmarkt zu mehren und gleichzeitig die Sicherstellung der Grundversorgung durch eine ersetzende bzw. ergänzende Programmnachregulierung des privatseitigen Angebotes seitens der Anstalten zu gewährleisten.

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2009, mäkká

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