Die digitale Außenprüfung
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Mit dem Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 wurde die digitale Außenprüfung durch einen neuen Abs. 6 in § 147 AO eingeführt. Der fortschreitenden Entwicklung der digitalen Buchführung sollte eine rationelle Prüfungsmethode Rechnung tragen. Die Rechte der Finanzbehörden im Rahmen der Außenprüfung wurden damit erheblich erweitert. Die Studie untersucht vor diesem Hintergrund die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung. Im Anschluss wird die Frage beantwortet, ob die von den Finanzbehörden vorgebrachten Gründe zur Rechtfertigung der herkömmlichen Außenprüfung für die Rechtfertigung der digitalen Außenprüfung ausreichen. Dabei wird insbesondere unter Heranziehung bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG die Auffassung vertreten, dass der unmittelbare Datenzugriff im Sinne des § 147 Abs. 6 Satz 1 AO mangels richterlicher Entscheidung eine verfassungswidrige Durchsuchung „digitaler Aktenschränke“ darstellt.
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Die digitale Außenprüfung, Dirk Elbert
- Jazyk
- Rok vydania
- 2009
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2021 2022 2023
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- Titul
- Die digitale Außenprüfung
- Jazyk
- nemecky
- Autori
- Dirk Elbert
- Vydavateľ
- Kovač
- Rok vydania
- 2009
- Väzba
- mäkká
- ISBN10
- 3830046820
- ISBN13
- 9783830046820
- Séria
- Schriftenreihe Steuerrecht in Forschung und Praxis
- Kategórie
- Skriptá a vysokoškolské učebnice
- Anotácia
- Mit dem Steuersenkungsgesetz vom 23.10.2000 wurde die digitale Außenprüfung durch einen neuen Abs. 6 in § 147 AO eingeführt. Der fortschreitenden Entwicklung der digitalen Buchführung sollte eine rationelle Prüfungsmethode Rechnung tragen. Die Rechte der Finanzbehörden im Rahmen der Außenprüfung wurden damit erheblich erweitert. Die Studie untersucht vor diesem Hintergrund die Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung. Im Anschluss wird die Frage beantwortet, ob die von den Finanzbehörden vorgebrachten Gründe zur Rechtfertigung der herkömmlichen Außenprüfung für die Rechtfertigung der digitalen Außenprüfung ausreichen. Dabei wird insbesondere unter Heranziehung bisheriger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG die Auffassung vertreten, dass der unmittelbare Datenzugriff im Sinne des § 147 Abs. 6 Satz 1 AO mangels richterlicher Entscheidung eine verfassungswidrige Durchsuchung „digitaler Aktenschränke“ darstellt.