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Die Einordnung des Embryos in die geltende Wertesystematik

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Embryonale Stammzellen sind Hoffnungsträger für Wissenschaftler, Ärzte und Patienten, soweit es um Krankheiten geht, bei denen Zellen zerstört werden bzw. derart mutieren, dass eine eigene Körperregeneration nicht möglich ist. Dieses trifft bspw. zu auf Krankheiten wie Multiple Sklerose, Alzheimer, Parkinson, Diabetes, Rheuma und Krebserkrankungen, denen man bisher weitgehend hilflos gegenüber steht. Das Hauptforschungsinteresse ist gerichtet auf die Differenzierung der Stammzellen in spezialisierte Zellen, um diese für Zellersatztherapien verfügbar zu machen. Gegen die aus medizinischer Sicht wünschenswerte Grundlagenforschung bestehen rechtliche und ethische Bedenken. Denn die Gewinnung embryonaler Stammzellen setzt die Vernichtung von Embryonen voraus. Ist der Frühembryo Grundrechtsträger, ist sowohl die Grundlagenforschung an embryonalen Stammzellen als auch das Klonen zwingend zu verbieten. Dann hat der Embryo ebenso wie geborene Menschen ein Recht auf Leben und ein Recht auf Achtung seiner Menschenwürde. Sollte sich herausstellen, dass dem Frühembryo ein Grundrechtsstatus nicht zukommt, ist fraglich, ob die Verbote der Grundlagenforschung und des Klonens aus anderen Gründen zu rechtfertigen sind. Provozierende oder beängstigende Schlagzeilen der letzten Jahre zeigen, dass oft fachliche Aspekte in der Diskussion um den Grundrechtsstatus des Embryos verloren gehen und insbesondere die Grenzen zwischen dem reproduktiven und dem therapeutischen Klonen verschwimmen. Diese Grenzen sollen in der Untersuchung wieder hergestellt werden.

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Die Einordnung des Embryos in die geltende Wertesystematik, Melanie Kruse

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