"Mangold" als ausbrechender Rechtsakt
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Viac o knihe
In seinem Mangold-Urteil stellte der Europäische Gerichtshof fest, dass die deutschen Hartz-Reformen zum Teil gegen ein „Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters“ verstießen, welches ein europäisches Grundrecht sei, und untersagte insoweit deren Anwendung. Die Autoren weisen nach, dass ein solches Grundrecht nicht existierte, es vielmehr vom EuGH erfunden wurde. Dies bedeutet, dass der EuGH in die legislativen Kompetenzen der Mitgliedstaaten eingegriffen und damit gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoßen hat. Da dieser Grundsatz von der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes geschützt wird, stellt das Mangold-Urteil einen ausbrechenden Rechtsakt dar und darf gemäß der Maastricht- und Lissabon-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland nicht angewendet werden.