Die Europäisierung des Markenrechts
Autori
Viac o knihe
Die wirtschaftliche Bedeutung von Marken nimmt in der heutigen Zeit einen immensen Stellenwert ein. Der Verbraucher verbindet mit einer Marke eine bestimmte Herkunft, Qualität und ein gewisses Image. Damit dient sie ihm als Orientierung auf dem Markt. Einem Unternehmen kann die Marke aufgrund eines guten Rufes einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Eine solche Marke belohnt ihren Inhaber und stimuliert durch den Anreiz gleichbleibend guter Qualität den wirtschaftlichen Fortschritt. Marken sind somit wichtige (Kommunikations-)Instrumente und dienen der Kundenbindung sowie Entwicklung der Märkte. Davon zu trennen ist die juristische Betrachtung. Der Markeninhaber erlangt eine Monopolstellung an der Marke. Die Regelungen des Markenrechts dürfen heute nicht mehr allein aus nationaler Sicht betrachtet werden. Durch die Einführung der Gemeinschaftsmarkenverordnung und der ersten Markenrechtsrichtlinie sind die europäischen Einflüsse von maßgeblicher Bedeutung. Dieses Buch widmet sich der Rolle des Europäischen Gerichtshofes bei der Harmonisierung des Markenrechts. Die Regelungen der Markenrechtsrichtlinie bedürfen in Zweifelsfällen der Auslegung durch den EuGH. Die Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit dessen Rechtsprechung bereits zur Europäisierung des Markenrechts beigetragen hat. Anhand der bisher ergangenen Entscheidungen zur Markenrechtsrichtlinie zeichnet die Verfasserin ein Bild des Markenrechts, wie es sich heute unter dem europäischen Einfluss und insbesondere unter der Einflussnahme des höchsten europäischen Gerichtes darstellt. Die Autorin geht zunächst auf die Spruchpraxis des EuGH zur Warenverkehrsfreiheit und den in diesem Zusammenhang entwickelten spezifischen Gegenstand des Markenrechts als Grundlage der weiteren Entwicklung ein. Anschließend analysiert sie ausführlich die zur Markenrechtsrichtlinie ergangenen Urteile und arbeitet übergreifende Tendenzen heraus. Dabei ist der Einfluss des EuGH in allen Teilen des Markenrechts erkennbar: Bei der Entstehung des Schutzes, bei dessen Umfang und auch bei der Beurteilung der Grenzen des Markenrechts. Darin zeigt sich auch, dass der EuGH bei der voranschreitenden Integration Europas wesentliche Impulse setzt.