Die Eintragungsfähigkeit fremdsprachiger Bezeichnungen als Marke
Autori
Viac o knihe
Wirtschaftstätige in Deutschland sehen sich bei der Einführung neuer Produkte in immer stärkerem Maße einem Dilemma ausgesetzt: Produktkennzeichnungen müssen einerseits griffig und einprägsam sein, um den Erfordernissen des Marketings und des Vertriebs gerecht zu werden. Andererseits sind die Spielräume angesichts der bereits bestehenden Markeneintragungen eher eng. Einen Ausweg bildet für viele Unternehmen die Möglichkeit, sich für die Bezeichnung ihrer Waren oder Dienstleistungen anderer Sprachen zu bedienen. Fremdsprachige Bezeichnungen können gegenüber ihren deutschen Übersetzungen den Vorteil haben, beim potenziellen Abnehmer Assoziationen von Internationalität bzw. Exklusivität hervorzurufen. Denkbar ist es auch, dass ausländische Firmen ihre Produkte in Deutschland unter ihrem bereits bestehenden - fremdsprachigen - Namen vermarkten wollen. Der Frage der Eintragbarkeit einer fremdsprachigen Bezeichnung als Marke in das deutsche Markenregister kommt daher auch für die Markteintrittsstrategien ausländischer Wettbewerber eine erhebliche Bedeutung zu. Der Autor setzt sich zunächst mit der Frage der Eintragungshindernisse gem. § 8 Abs. 2 MarkenG auseinander. Hier geht es vor allem um die Problematik der Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG), des Freihaltungsbedürfnisses (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) und der täuschenden Angaben (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG). Im Anschluss beschreibt der Autor, wie sich die Sprachenvielfalt der Europäischen Gemeinschaft auf die Gemeinschaftsmarke auswirkt. In diesem Zusammenhang kommt der Vorschrift des Art. 7 Abs. 2 GMV eine besondere Bedeutung zu, die anhand der Rechtsprechungsentwicklung des EuGH beleuchtet wird.